Kontakt & AGB

Kontakt

LOMAS LABOE
Ruf: 0157 - 5522 0525
Seamail:  [email protected] 
Internet:  www.havariegefahr.de 

Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB für LOMAS LABOE FÜHRUNGEN / TOUREN:

Mit der Buchung einer Lomas Laboe Führung / Lomas Laboe Tour, oder dem Kauf von Karten für die "LOMAS LABOE" Führungen und/oder mit der begonnenen Teilnahme an einer Führung, erkennt/erkennen jede/r Teilnehmer/in die in diesem und den folgenden Absätzen schriftlich festgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Preise:
Die Preise können für unterschiedliche Touren unterschiedlich sein. Abweichungen von den Standardpreisen werden ggf. bei den Ankündigungen der einzelnen Termine/Touren bekannt gegeben.

 
Hygienekonzept:
Mit dem Kauf von Karten für die "LOMAS LABOE" Führungen und/oder der begonnenen Teilnahme an einer Führung, erkennt/erkennen jede/r Teilnehmer/in das aktuell geltende Hygienekonzept für die Führungen an, und verpflichten sich zur Einhaltung des Hygienekonzepts. Bei Nichteinhaltung der, laut des Hygienekonzept, gültigen Regeln, kann der/die Teilnehmer/in durch den Veranstalter von der weiteren Teilnahme an der jeweiligen Führung und von weiteren Führungen ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises / der Teilnahmegebühr an den ausgeschlossenen Teilnehmer oder andere Personen.

Teilnahme an den Führungen auf eigene Gefahr:
Die Führungen sind Abenteuerführungen, deren Durchführung zum Beispiel mit dem Betreten Hafenanlagen, Uferbereichen, Strand, Dünen, steinigem Untergrund, rutschigem Untergrund, dem Meeresgrund, sowie dem Auffinden gefährlicher oder gesundheitsschädlicher Gegenstände oder Substanzen und vielen weiteren, im Umfeld der, während der Führungen genutzten Bereiche und Wege eventuell vorhandenen Gefahren, einhergehen.
Daher ist jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer (männlich, weiblich, divers) in vollem Umfang für sich selbst und ihre/seine Schutzbefohlene/n Persone/n, Tiere und für zugehörige und eigene Kleidung und Gegenstände verantwortlich & haftbar.
Vormundpflichtige Personen dürfen an den Führungen nur zusammen mit, und unter Aufsicht, einer persönlichen Person, die die Vormundschaft inne hat oder sonst in irgendeiner Weise mit dem Schutz der Vormundpflichtigen Person betraut ist, teilnehmen. Vormundpflichtige Personen  oder Betreuer müssen mindestens 18 Jahre alt, oder ein Elternteil der vormundpflichtigen Person, sein.
Der Veranstalter und für ihn tätige Personen übernehmen keine Betreuungsaufgaben und keine Aufsichtspflicht.

Absage einer Tour durch den Veranstalter (Loma):
Sollte mal eine Tour abgesagt werden, wird der entsprechende Termin von der Seite TERMINE von lomas-laboe.jimdo.com gelöscht (ggf. kurzfristig). Personen die Karten vorbestellt, und Ihre Telefonnummer deutlich verständlich hinterlassen haben, werden umgehend per Anruf oder Textnachricht informiert. Eine im Vorverkauf gekaufte Karte wird automatisch zum Gutschein für eine andere Tour von Loma, deren Preis identisch mit dem Preis der gekauften Karte ist, oder die Karte kann gegen Rückerstattung des Kartenpreises zurückgegeben werden. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Absage durch einen Teilnehmer oder Inhaber einer Karte für Lomas Touren:
Wenn Sie eine Karte vorbestellt oder gekauft haben, aber doch nicht kommen können, rufen Sie bitte schnellstmöglich unter 0157 - 5522 0525 an. Kann Loma Ihren Platz in der Führung anderweitig besetzen, können Sie Ihre Karte zu einem späteren Zeitpunkt von Loma in einen Gutschein umwandeln lassen, oder - nur vor Ort! in 24235 Laboe! - gegen Bargeld zurückgeben. Eventuell wird für die Rückgabe von Karten eine Bearbeitungsgebühr fällig. Kann Loma Ihren Platz in der Führung nicht mehr anderweitig besetzen, verfällt Ihre Karte und Sie haben kein Anrecht auf Erstattung des Kartenpreises.
Für eine exklusive gebuchte Gruppenführung oder ein gebuchter Achtsamkeits-Workshop gelten die Regelungen die in den jeweiligen Buchungsunterlagen bekannt gemacht werden.

Schadensersatzansprüche von Teilnehmerinnen/Teilnehmern gegenüber dem Veranstalter:
Teilnehmer/innen an Führungen können, laut Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland, bei durch grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters entstandenen Schäden, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Grundsätzlich gilt bei der Teilnahme an den Führungen allerdings eine Teilnahme auf eigene Gefahr.


Schadensersatzansprüche des Veranstalters gegenüber Teilnehmer/innen an den Führungen, und vom Veranstalter von der/den Führung/en ausgeschlossenen Teilnehmer/innen:
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen Schadensersatz gegenüber Teilnehmern/Teilnehmerinnen und ausgeschlossenen Teilnehmerinnen /Teilnehmern der Führung/en geltend machen:
- Bei wiederholter Störung während einer Führung.
- Bei Gefährdung von Personen, Tieren oder Gegenständen.
- Bei Weigerung der Teilnehmerin / der ausgeschlossenene Teilnehmerin / des Teilnehmers / des  ausgeschlossenen Teilnehmers, den durch den Veranstalter ausgesprochenen Ausschluß aus der/den Führung/en anzuerkennen.
- Bei Verhinderung einer Führung oder der Fortsetzung einer Führung.
- Bei allen weiteren, per Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland, möglichen Ansprüchen auf Schadensersatz.
  

Die weitere Niederschrift der AGBs erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Aktuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen können zu Zeiten des Kartenvorverkaufs oder vor Beginn einer Führung beim Veranstalter persönlich erfragt oder ggf. in Schriftform eingesehen werden. Bei Teilnahme an einer Führung ohne Abfrage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin (männlich/weiblich/divers) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu "Lomas Laboe" Führungen an.
 
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an den Führungen sind grundsätzlich alle Menschen mit einer für die jeweilige Führung gültige Teilnahmekarte / Eintrittskarte  berechtigt. Der Veranstalter ist es jedoch vorbehalten Personen, vor oder während einer Führung / Tour / Veranstaltung, von der Teilnahme der jeweiligen Veranstaltung auszuschließen. Dies kann ohne Angaben von Gründen geschehen. Ausgeschlossen werden könnten z.B. Personen die auf den Veranstalter einen angetrunken Eindruck machen, oder die sich sonst, nach Ermessen des Veranstalters, schlecht benehmen. Die Entscheidung für die Erlaubnis der Teilnahme einer Person, oder dem Ausschluß von der Teilnahme einer Person, liegt ausschließlich beim Veranstalter. Üblicherweise hat eine, vor Beginn der jeweiligen Tour, ausgeschlossene Person Anspruch auf Rückerstattung des von Ihr bezahlten Teilnahmepreises für die entsprechende Führung, außer die ausgeschlossene Person hat sich nicht an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lomas-Laboe gehalten. Zum Beispiel durch das Stören einer Tour oder der Vorbereitungen zur Tour, oder durch andere Störungen des Betriebsablaufes oder durch ungesetzliches Verhalten.

Sollten Teile der oben gemachten Formulierungen nicht rechtskräftig formuliert sein, so gilt daß die entsprechende Formulierung, im Anwendungsfall nachträglich, durch eine rechtskräftige Formulierung ersetzt werden kann und wird, die dem vom Verfasser gemeinten Inhalt am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Hamburg in der Bundesrepublik Deutschland.

Letzte Bearbeitung dieser Internetseite: 16.03.2024